Regelmäßige Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, WEGs und Eigentümer in Berlin. Feste Teams, klarer Turnus, jeder Einsatz automatisch im Dashboard dokumentiert.
Für Hausverwaltungen, WEGs und Eigentümer reinigen wir Treppenhäuser und Allgemeinflächen im festen Turnus, zum verbindlichen Festpreis je Reinigung. Treppen, Podeste, Eingänge, Handläufe und Zusatzflächen, jeder Einsatz automatisch protokolliert.
Eine gesetzliche Pflichtfrequenz gibt es nicht. Es gibt eine praktische Untergrenze und eine wirtschaftliche Obergrenze, und dazwischen entscheidet das Objekt. In einem normalen Berliner Mehrfamilienhaus hat sich einmal wöchentlich als Standard durchgesetzt: Eingangsbereich, Treppenläufe, Podeste, Handläufe und Briefkastenanlage, dazu Kellerabgang und Hoftür nach Bedarf. Häufiger als einmal pro Woche zu reinigen, gilt in einem reinen Wohnhaus in aller Regel als nicht mehr wirtschaftlich, und wer es trotzdem beauftragt, riskiert, dass ihm der Mehraufwand bei der Abrechnung um die Ohren fliegt.
Nach unten geht es genauso: Ein ruhiges Haus mit sechs Parteien, festem Bewohnerstamm und Sauberlaufzone im Eingang ist mit zwei Terminen im Monat vollständig versorgt. Ein Haus mit Gewerbe im Erdgeschoss, Durchgangsverkehr, Kinderwagen und Fahrrädern im Flur braucht mehr. Der wichtigste Faktor ist aber nicht die Parteienzahl, sondern die Jahreszeit. Von November bis März tragen die Bewohner Streusalz, Laub und Nässe ins Haus, und das Erdgeschoss ist nach zwei Tagen wieder grau, während das dritte Obergeschoss sauber bleibt. Deshalb schlagen wir für diese Monate oft einen geteilten Turnus vor: zweimal wöchentlich Eingang und Erdgeschoss, einmal wöchentlich die oberen Etagen. Das kostet weniger als ein durchgehend verdoppelter Turnus und sieht besser aus.
Wir schauen uns das Haus an und schlagen Ihnen den Turnus vor, den es tatsächlich braucht. Wenn 14-tägig reicht, sagen wir das, auch wenn wöchentlich für uns der bessere Umsatz wäre.
Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, und dazu zählt die Reinigung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile: Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküche und Aufzug. Sie können den Betrag also über die Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen, statt ihn selbst zu tragen.
Zwei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein. Erstens muss der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten wirksam vereinbaren, ein pauschaler Verweis auf die Hausordnung ersetzt das nicht. Zweitens muss der Aufwand dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, also in einem vernünftigen Verhältnis zum Objekt stehen. Genau daran scheitern in der Praxis die meisten Positionen, die ein Mieter angreift: nicht am Preis, sondern an fehlenden Nachweisen.
Deshalb bekommen Sie von uns Unterlagen, mit denen die Position standhält. Auf der Rechnung stehen Leistungszeitraum, Turnus, Objektadresse und die gereinigten Flächen. Zu jedem einzelnen Einsatz liegt ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Umfang vor, auf Wunsch mit Foto. Wenn ein Mieter in zwei Jahren wissen will, ob im Februar tatsächlich zweimal gereinigt wurde, können Sie es belegen, ohne in Ordnern zu suchen. Wir sind weder Steuerberater noch Rechtsanwälte und beraten Sie nicht zu Ihrem Mietvertrag. Wir liefern die Belege, mit denen Ihre Abrechnung nachprüfbar wird.
Übrigens: Als Vermieter fällt die Reinigung bei Ihnen nicht unter § 35a EStG, dieser Steuerbonus gilt nur für den eigenen Haushalt. Bei vermieteten Objekten laufen die Kosten stattdessen als Werbungskosten oder eben als umgelegte Betriebskosten.
Diese drei Leistungen werden regelmäßig in einen Topf geworfen und dann falsch beauftragt. Sie sind getrennt, und sie sollten es auch auf Ihrer Rechnung sein.
Treppenhausreinigung ist das, was wir machen: Treppen, Podeste, Flure, Handläufe, Geländer, Eingangstür, Briefkastenanlage, Kellerabgang und die Allgemeinflächen, im festen Turnus, mit dokumentiertem Einsatz. Das ist eine Reinigungsleistung und nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig.
Hausmeisterdienst ist Objektbetreuung: Mülltonnen rausstellen und zurückholen, Leuchtmittel wechseln, Kleinreparaturen, Ablesungen, Ansprechpartner für Handwerker, Kontrollgänge. Das ist eine eigene Betriebskostenposition nach § 2 Nr. 14 BetrKV und darf nicht doppelt in der Reinigungsposition auftauchen. Wir bieten keinen vollen Hausmeisterdienst an, weil wir nur Dinge anbieten, die wir auf demselben Niveau leisten können wie die Reinigung. Kleinere Tätigkeiten wie das Bewegen der Tonnen am Reinigungstag nehmen wir gern in den Vertrag auf, dann aber getrennt ausgewiesen, damit Ihre Abrechnung sauber bleibt.
Winterdienst ist die dritte Leistung und die haftungsträchtigste. Räum- und Streupflicht auf Gehweg und Zuwegung trifft grundsätzlich den Eigentümer und kann vertraglich übertragen werden, aber nur ausdrücklich und schriftlich. Wer sie als stillschweigenden Bestandteil der Treppenhausreinigung annimmt, steht bei einem Sturz auf dem vereisten Zugang allein da. Winterdienst hat eigene Zeitfenster, eigene Dokumentationspflichten und eine eigene Kalkulation. Er ist bei uns nicht in der Treppenhausreinigung enthalten und wird, wenn Sie ihn brauchen, gesondert vereinbart und gesondert berechnet.
Jeder Einsatz ist belegt, ohne dass Sie danach fragen. Nach jeder Reinigung liegt das Protokoll automatisch in Ihrem Zugang: Datum, Uhrzeit, gereinigte Flächen und, wenn uns im Haus etwas auffällt, das Foto dazu. Ein loser Handlauf, ein tropfender Kellerhahn, ein zerbrochenes Glas an der Hoftür, Sie erfahren es am selben Tag und nicht beim nächsten Rundgang. Sie archivieren nichts und fordern nichts an. Bei einer Nachfrage zur Nebenkostenabrechnung oder bei der nächsten Eigentümerversammlung ziehen Sie den Zeitraum heraus und legen ihn vor. Wie die digitale Objektbetreuung im Detail aufgebaut ist, sehen Sie auf unserer Seite für Hausverwaltungen.
Regelmäßige Treppenreinigung der zentralen Verkehrsflächen und Flure, Treppenstufen, Podeste und Flure, nach Material und Verschmutzungsgrad.
Hauseingang, Foyer und Allgemeinflächen prägen den ersten Eindruck des Objekts, sauber und verlässlich nach Turnus.
Häufig berührte Bereiche wie Handläufe, Geländer, Klingel- und Briefkastenanlagen nehmen wir nach Absprache auf.
Keller, Waschküche, Aufzugskabine und Glasflächen nehmen wir auf Wunsch in den Turnus auf, transparent im Angebot ausgewiesen.
Realistische Richtwerte je Einsatz, brutto. Der Endpreis hängt von Etagen, Fläche, Turnus und Zusatzflächen ab und wird vorab als Festpreis genannt.
Alle Preise brutto, je Einsatz. Bei festem Turnus im Rahmenvertrag wird der Einsatz günstiger. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach kurzer Anfrage. Riecht der Müllraum im Sommer, behandeln wir ihn mit Ozon, netto 119 EUR je Müllraum bis 15 m².
Wir betreuen Hausverwaltungen, WEGs und Eigentümer in ganz Berlin: Treppenhäuser, Allgemeinflächen und Außenanlagen. Feste Teams pro Objekt, kurze Wege und verlässliche Termine, direkt in Ihrem Kiez.
Ihr Bezirk nicht dabei? Wir bedienen ganz Berlin, einfach anfragen.
„Die Unterhaltsreinigung läuft absolut problemlos, es wird auf Wünsche eingegangen und die Kommunikation ist hervorragend.“
„Im Kanzleialltag sind Verlässlichkeit, Diskretion und ein geordneter Gesamteindruck keine Nebensache. Genau das wird hier sehr professionell umgesetzt. Die Zusammenarbeit läuft ruhig, verbindlich und ohne unnötige Abstimmungsschleifen.“
„Zuverlässig, gründlich und unkompliziert. Die Reinigung wird sauber erledigt und Absprachen funktionieren problemlos. So muss es sein.“
Eine Treppenhausreinigung in Berlin kostet bei Nautilus Facility Cleaning ab 95 Euro brutto je Einsatz. Ein Objekt mit vier bis sechs Etagen liegt bei 120 bis 180 Euro, große Objekte mit Aufzug oder Kellergang ab 190 Euro. Bei festem Turnus im Rahmenvertrag wird der einzelne Einsatz günstiger.
| Objekt | Je Einsatz netto | Je Einsatz brutto |
|---|---|---|
| Kleines Mehrfamilienhaus, bis 3 Etagen | ab 80 € | ab 95 € |
| Mittleres Objekt, 4 bis 6 Etagen | 101 bis 151 € | 120 bis 180 € |
| Großes Objekt, mit Aufzug oder Keller | ab 160 € | ab 190 € |
| Mehrere Aufgänge oder Liegenschaften | nach Besichtigung | nach Besichtigung |
Die Tabelle nennt Netto- und Bruttopreise je Einsatz. Enthalten sind Anfahrt innerhalb Berlins, Material und Verbrauchsmittel. Die Rechnung weist die Mehrwertsteuer gesondert aus, sie ist für Sie in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig. Wir rechnen keine Stundensätze ab. Der verbindliche Festpreis steht nach einer kostenfreien Besichtigung schriftlich fest, die Antwort auf Ihre Anfrage kommt innerhalb von 2 Stunden, das Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Verwalten Sie Wohnhäuser, WEGs oder Gewerbeobjekte in Berlin? Schildern Sie uns Ihren Bestand, wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot nach kostenfreier Besichtigung.
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