Ratgeber Winterdienst · Stand Oktober 2026

Räumpflicht Berlin: wer muss wann räumen und streuen

Der erste Schnee fällt, und die Frage ist da: Wer räumt den Gehweg vor dem Haus, bis wann, und womit darf gestreut werden? Nautilus Facility Cleaning fasst die Regeln für Berlin und das östliche Umland zusammen, mit Quellen und ohne Juristendeutsch.

Auf einen Blick
  • Wer: Anlieger, also Eigentümer und dinglich Berechtigte
  • Wann: unverzüglich nach Schneefall, Schnee nach 20 Uhr bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
  • Wie breit: mindestens 1 m, Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,50 m
  • Womit: Splitt oder Sand, Auftaumittel verboten
  • Wenn nicht: Bußgeld, Ersatzvornahme, Haftung bei Stürzen

Wer in Berlin räumen muss: Eigentümer, Mieter, Dienstleister

In Berlin liegt die Räum- und Streupflicht beim Anlieger, also beim Eigentümer des Grundstücks. Mieter müssen nur ran, wenn ihr Mietvertrag das ausdrücklich regelt. Nautilus Facility Cleaning erlebt jeden Winter, dass genau hier die meisten Missverständnisse liegen: Wer einen Dienst beauftragt, gibt die Arbeit ab, nicht die Verantwortung.

Das Straßenreinigungsgesetz Berlin nennt als Anlieger die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nießbraucher eines Grundstücks sowie Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Nutzungsrechts. Sie müssen den öffentlichen Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee befreien und bei Glätte abstreuen. Eis, gegen das Streuen allein nicht hilft, ist ebenfalls zu beseitigen.

Fahrbahnen, Radwege und Haltestellen gehören nicht dazu. Die räumen die BSR und, bei Straßenbahnhaltestellen mit Mittelinsel, die BVG. Für Sie zählt der Streifen, auf dem Fußgänger an Ihrem Haus vorbeigehen.

Übertragung auf Mieter

Nur per Mietvertrag. Fehlt eine wirksame Regelung, bleibt der Gehweg Sache des Eigentümers.

Übertragung auf einen Dienstleister

Erlaubt. Ihre Verantwortlichkeit entfällt durch die Beauftragung aber nicht. Sie behalten eine Kontrollpflicht: Bleibt eine Stelle liegen, melden Sie das dem Dienst sofort.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die für Ihr Grundstück geltende Fassung des Gesetzes.

Bis wann in Berlin geräumt sein muss

Die wichtigste Zahl ist 7 Uhr. Schnee, der in Berlin nach 20 Uhr fällt, muss bis 7 Uhr am nächsten Morgen weg sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Tagsüber gilt: sofort nach dem Ende des Schneefalls. Nautilus Facility Cleaning plant deshalb jede Tour so, dass sie vor 7 Uhr fertig ist.

SituationWas Sie tun müssen
Schnee hört am Tag aufUnverzüglich räumen und abstumpfen, ohne feste Uhrzeit
Es schneit stundenlangIn angemessenen Abständen mehrfach räumen, nicht erst am Ende
Glätte durch Eisregen oder FrostUnverzüglich nach dem Entstehen streuen, bei nachlassender Wirkung erneut
Schnee fällt nach 20 Uhr, Montag bis SamstagFertig bis 7 Uhr des Folgetags
Schnee fällt nach 20 Uhr vor einem Sonn- oder FeiertagFertig bis 9 Uhr
Nur noch einzelne FlockenGilt bereits als Ende des Schneefalls, die Frist läuft

Lärm ist kein Grund zu warten: Nach der Bekanntmachung des Bezirksamts geht der Winterdienst der Lärmbekämpfung vor, solange nur unvermeidbare Geräusche entstehen. Quelle: Bezirksamt Lichtenberg, Informationen zum Winterdienst. Keine Rechtsberatung.

Räumbreite, Streusalz und wohin mit dem Schnee

In Berlin reicht kein schmaler Trampelpfad: mindestens 1 m, an stark genutzten Straßen 1,50 m. Gestreut wird mit Splitt oder Sand, Salz ist für Anlieger tabu. Der Schnee kommt an den Rand zur Fahrbahn. Nautilus Facility Cleaning hält sich an genau diese Vorgaben, auch wenn Salz bequemer wäre.

Wie breit geräumt wird

Auf Gehwegen gilt eine Mindestbreite von 1 m. An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 sind es mindestens 1,50 m, auf einigen Sonderstrecken wie dem Kurfürstendamm oder Unter den Linden 3 m. Gibt es keinen abgegrenzten Gehweg, räumen Sie den Teil der Straße, den Fußgänger bevorzugt nutzen, mindestens 1 m breit. Bei Eckgrundstücken an solchen nicht ausgebauten Straßen kommt die Fortführung bis zur Straßenmitte dazu. An Kreuzungen und Überwegen wird der Weg in Mindestbreite weitergeführt, Leitsysteme für Blinde bleiben erkennbar.

Warum kein Salz

§ 3 Abs. 8 Straßenreinigungsgesetz verbietet Anliegern jegliche Auftaumittel. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand. Im Glättewinter Anfang 2026 gab der Senat Salz per Allgemeinverfügung frei. Das Verwaltungsgericht Berlin stoppte das mit Beschluss vom 03.02.2026 mangels Rechtsgrundlage (VG 1 L 49/26). Seit der Gesetzesänderung vom 09.03.2026 kann die Senatsverwaltung nach dem neuen § 10a eine befristete Ausnahme zulassen. Ohne eine solche Ausnahme bleibt es beim Verbot.

Wohin mit dem Schnee

Der geräumte Schnee kommt an den fahrbahnseitigen Rand des Gehwegs. Tabu sind Rinnstein und Gullys, Ein- und Ausfahrten, Haltestellen, Behindertenparkplätze und Radwege.

Keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.

Haftung und Bußgeld: Was passiert, wenn nicht geräumt ist

Wer in Berlin nicht räumt, riskiert drei Dinge: ein Bußgeld bis 10.000 €, eine Ersatzvornahme auf eigene Kosten und Schadensersatz, wenn jemand stürzt. Nautilus Facility Cleaning dokumentiert deshalb jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto, denn im Streitfall zählt, was sich belegen lässt.

Öffentlich-rechtlich

Schuldhaft versäumter Winterdienst und verbotene Auftaumittel sind Ordnungswidrigkeiten, die Geldbuße reicht bis 10.000 €. Die Behörde kann außerdem auf Kosten des Pflichtigen räumen lassen. Allein Marzahn-Hellersdorf hat seit dem 01.01.2026 nach einer Antwort im Abgeordnetenhaus 62 solcher Ersatzvornahmen veranlasst.

Zivilrechtlich

Stürzt ein Passant, haftet der Räumpflichtige. Hat ein Dienstleister die Pflicht klar und eindeutig übernommen, haftet nach dem Bundesgerichtshof dieser selbst gegenüber dem Gestürzten (BGH VI ZR 126/07). Beim Eigentümer bleiben Kontroll- und Überwachungspflichten.

Beweisen muss im Prozess zunächst der Gestürzte: dass allgemeine Glätte herrschte und weder geräumt noch gestreut war. Ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Foto der geräumten Fläche ist deshalb kein Formalismus, sondern die einfachste Möglichkeit, den tatsächlichen Ablauf später zu zeigen.

Keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Schadensfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Mieter, Vermieter und WEG: Pflicht übertragen, Kosten umlegen

Vermieter in Berlin können den Winterdienst auf Mieter übertragen oder einen Dienst beauftragen und die Kosten als Betriebskosten umlegen, beides nur mit passender Regelung im Mietvertrag. Selbstnutzer setzen die Arbeitskosten nach § 35a EStG ab. Nautilus Facility Cleaning weist den Arbeitsanteil deshalb auf jeder Rechnung gesondert aus.

Vermieter und Hausverwaltung

Winterdienst ist umlagefähig nach § 2 Nr. 8 oder Nr. 14 Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für Hausverwaltungen und WEG erstellt Nautilus Facility Cleaning auf Wunsch ein Angebot, das sich als Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung eignet. Auch hier gilt: Wer beauftragt, kontrolliert.

Selbstnutzer: § 35a EStG

20 Prozent der Arbeitskosten mindern direkt die Steuerschuld, höchstens 4.000 € im Jahr, Voraussetzung ist die Überweisung. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück gilt (BFH VI R 55/12). Streugut zählt nicht.

Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ahrensfelde und Hoppegarten: was am Berliner Stadtrand gilt

Hinter der Berliner Stadtgrenze gilt nicht das Straßenreinigungsgesetz, sondern die Satzung der Gemeinde. In Ahrensfelde ähneln die Uhrzeiten denen in Berlin, geräumt wird aber bis 1,50 m, und Salz ist in Ausnahmen erlaubt. Nautilus Facility Cleaning arbeitet am östlichen Rand von Berlin in Ahrensfelde und Hoppegarten nach der jeweiligen Satzung.

GemeindeRegel laut Satzung
Ahrensfelde mit Eiche, Blumberg, Mehrow, LindenbergGehwege, als Radweg markierte Gehwege und begehbare Seitenstreifen, ohne Gehweg ein Streifen entlang der Fahrbahn, jeweils bis 1,50 m. Täglich zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich, Schnee nach 20 Uhr werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Sand oder Splitt, Salz nur ausnahmsweise, etwa bei Eisregen und an Treppen, Rampen und starkem Gefälle.
Hoppegarten mit Hönow und Dahlwitz-HoppegartenStraßenreinigungssatzung vom 18.10.2022. Welche Geh- und Radwege der Anlieger räumt, ergibt sich aus der Reinigungsklasse, die Karte steht im Geoportal der Gemeinde. Die Gemeinde selbst räumt nur verkehrswichtige und gefährliche Stellen.
NeuenhagenDie öffentlich-rechtliche Pflicht geht nur mit Zustimmung der Gemeinde auf einen Dritten über. Wer dort einen Dienst beauftragen will, klärt das vorher mit der Gemeinde.

Quellen: Gemeinde Ahrensfelde, Straßenreinigungssatzung; Gemeinde Hoppegarten, Winterdienst; Straßenreinigungssatzung Neuenhagen. Links unten. Keine Rechtsberatung.

Checkliste: selbst räumen oder Winterdienst beauftragen

Selbst räumen ist günstig, solange Sie jeden Wintermorgen vor 7 Uhr vor Ort sind. Wer pendelt, verreist oder nicht mehr schippen kann, ist mit einem Dienst besser beraten. Nautilus Facility Cleaning empfiehlt in Berlin eine ehrliche Prüfung anhand der folgenden Fragen, bevor der erste Schnee fällt.

Selbst räumen passt, wenn
  • Sie an jedem Werktag vor 7 Uhr zu Hause sind, auch im Januar.
  • Sie im Winter nicht verreisen oder eine Vertretung fest geregelt ist.
  • Schneeschieber, Besen und ausreichend Splitt vorrätig sind.
  • Ihr Gehweg kurz ist und kein Eckgrundstück mit doppelter Länge.
  • Sie bei Dauerschneefall auch tagsüber mehrfach raus können.
Ein Dienst lohnt sich, wenn
  • Sie früh zur Arbeit fahren oder im Schichtdienst arbeiten.
  • Sie über Weihnachten oder im Februar verreist sind.
  • Räumen um 6 Uhr körperlich nicht mehr zumutbar ist.
  • Sie vermieten und die Kosten umlegen können.
  • Sie im Streitfall einen Nachweis mit Uhrzeit und Foto haben wollen.

Wichtig für beide Wege: Ein Winterdienst wird vor der Saison beauftragt, nicht in der ersten Glättenacht. Nautilus Facility Cleaning plant feste Touren und nimmt nur so viele Objekte an, wie bis 7 Uhr machbar sind.

Winterdienst bei Nautilus Facility Cleaning: ab 349 € je Saison

Nautilus Facility Cleaning übernimmt in Berlin das Räumen und Streuen des Gehwegs vor Ihrem Grundstück zum Saisonfestpreis ab 349 € brutto für bis zu 15 m. Enthalten sind bis zu 20 Einsatztage und abstumpfendes Streugut, jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto festgehalten.

Die Saison läuft vom 01.11. bis 31.03. Der Preis richtet sich nach der Länge des Gehwegs, Gewerbekunden zahlen ab 293 € netto. Im Brandenburger Umland kommen 99 € je Saison dazu. Annahmeschluss für die Saison 2026/27 ist der 30.11. Alle Preisstufen, Optionen für Zuwegung, Einfahrt und Treppe sowie den Preisrechner finden Sie auf der Seite Winterdienst Berlin.

Saisonpreis berechnen: Winterdienst zum Festpreis →

Häufige Fragen zur Räumpflicht in Berlin

Die zwölf häufigsten Fragen zur Räum- und Streupflicht in Berlin, beantwortet von Nautilus Facility Cleaning anhand von Gesetz, Satzungen und Rechtsprechung, Stand Oktober 2026. Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall, zeigen aber, worauf es im Berliner Winter ankommt.

In Berlin sind die Anlieger räum- und streupflichtig, also Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Nutzungsrechts. Mieter trifft die Pflicht nur, wenn der Mietvertrag sie wirksam überträgt. Wer einen Dienstleister beauftragt, bleibt öffentlich-rechtlich verantwortlich und muss die Arbeit kontrollieren. Keine Rechtsberatung.
Hat es nach 20 Uhr geschneit, muss der Gehweg bis 7 Uhr des nächsten Morgens frei und abgestumpft sein. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen verschiebt sich diese Frist auf 9 Uhr. Für Schnee, der vor 20 Uhr endet, gibt es keine feste Uhrzeit, dort gilt unverzüglich.
Ja, wenn es länger schneit. Das Gesetz verlangt Räumen unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls und bei Dauerschneefall in angemessenen Abständen mehrfach. Als beendet gilt der Schneefall nach der Rechtsprechung schon, wenn nur noch einzelne Flocken fallen. Verliert das Streugut seine Wirkung, wird erneut gestreut.
Mindestens 1 m, an Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,50 m. Auf einzelnen Sonderstrecken wie Kurfürstendamm oder Unter den Linden sind es 3 m. Fehlt ein ausgebauter Gehweg, räumen Sie den Streifen, den Fußgänger nutzen, mindestens 1 m breit. Überwege an Kreuzungen werden in Mindestbreite freigemacht.
Nein, nicht als Anlieger auf dem Gehweg. Auftaumittel wie Salz sind nach § 3 Abs. 8 Straßenreinigungsgesetz verboten, erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Eine befristete Ausnahme kann seit März 2026 nur die Senatsverwaltung nach § 10a zulassen. Eine Salzfreigabe per Allgemeinverfügung hatte das Verwaltungsgericht Berlin im Februar 2026 gestoppt (VG 1 L 49/26). Keine Rechtsberatung.
An den fahrbahnseitigen Rand des Gehwegs. Nicht in den Rinnstein oder auf Gullys, nicht vor Ein- und Ausfahrten, Haltestellen und Behindertenparkplätzen und nicht auf Radwege. Leitsysteme für Blinde bleiben frei.
Nur, wenn der Mietvertrag ihm den Winterdienst wirksam überträgt. Steht dazu nichts im Vertrag, bleibt die Pflicht beim Eigentümer. Viele Vermieter beauftragen deshalb einen Winterdienst und rechnen die Kosten als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 oder Nr. 14 BetrKV ab, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Keine Rechtsberatung.
Grundsätzlich der Räumpflichtige. Wurde die Pflicht klar und eindeutig auf einen Dienstleister übertragen, haftet nach dem Bundesgerichtshof (VI ZR 126/07) dieser gegenüber dem Gestürzten selbst. Der Eigentümer behält eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Der Gestürzte muss beweisen, dass allgemeine Glätte herrschte und nicht geräumt oder gestreut war. Keine Rechtsberatung.
Wer den Winterdienst schuldhaft nicht erfüllt oder unzulässige Auftaumittel streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis 10.000 € betragen. Zusätzlich kann die Behörde eine Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen veranlassen. Allein Marzahn-Hellersdorf hat seit dem 01.01.2026 laut Antwort auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus 62 Ersatzvornahmen veranlasst. Keine Rechtsberatung.
Die Pflicht bleibt, Sie dürfen sie aber durch Dritte erfüllen lassen, etwa durch einen gewerblichen Winterdienst. Für echte Härtefälle sieht das Land Berlin vor, dass es den Winterdienst auf Antrag übernehmen kann, wenn ein Anlieger körperlich und wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ist.
Als Privatperson ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, bei Zahlung per Überweisung. Das gilt nach dem Bundesfinanzhof auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück (VI R 55/12). Streugut ist nicht begünstigt. Keine Steuerberatung.
Bei Nautilus Facility Cleaning kostet der Winterdienst ab 349 € je Saison für bis zu 15 m Gehweg, brutto, für die Saison vom 01.11. bis 31.03. Enthalten sind bis zu 20 Einsatztage und abstumpfendes Streugut, jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto dokumentiert. Gewerbekunden zahlen ab 293 € netto. Alle Stufen stehen auf der Seite Winterdienst Berlin.

Räumpflicht abgeben: Winterdienst in Berlin anfragen

Sie möchten im Winter nicht selbst um 6 Uhr schippen? Nennen Sie Nautilus Facility Cleaning die Länge des Gehwegs vor Ihrem Grundstück in Berlin und die Adresse. Privatkunden erhalten das Angebot in 30 Minuten, verbindlich nach dem Aufmaß vor Ort. Gewerbekunden: Antwort in 2 Stunden, Angebot in 24 Stunden. Annahmeschluss für die Saison 2026/27 ist der 30.11.

Festpreis je Saison, bis 20 Einsatztage inklusive
Jeder Einsatz mit Uhrzeit und Foto dokumentiert
Räum- und Streupflicht vertraglich übernommen
Ganz Berlin, dazu Ahrensfelde und Hoppegarten
Saisonpreis per WhatsApp anfragen →

Kostenlos anfragen

Alle Felder mit * sind Pflichtfelder. Privat: Angebot in 30 Minuten. Gewerbe: Antwort in 2 Stunden, Angebot in 24 Stunden. Zwei Fotos vom Gehweg senden Sie am einfachsten per WhatsApp nach.

Zuletzt geprüft und aktualisiert am 18. Oktober 2026. Inhaltlich verantwortlich: Philipp De Boer, Geschäftsführer, Nautilus Facility Cleaning. Dieser Ratgeber fasst die Räum- und Streupflicht nach dem Straßenreinigungsgesetz Berlin und den Satzungen im Umland zusammen und ist keine Rechtsberatung. Winterdienst-Preise sind Saisonpreise für den Zeitraum 01.11. bis 31.03., privat brutto inklusive 19 % Mehrwertsteuer, Gewerbe netto.