Räumpflicht Berlin: wer muss wann räumen und streuen
Der erste Schnee fällt, und die Frage ist da: Wer räumt den Gehweg vor dem Haus, bis wann, und womit darf gestreut werden? Nautilus Facility Cleaning fasst die Regeln für Berlin und das östliche Umland zusammen, mit Quellen und ohne Juristendeutsch.
- Wer: Anlieger, also Eigentümer und dinglich Berechtigte
- Wann: unverzüglich nach Schneefall, Schnee nach 20 Uhr bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
- Wie breit: mindestens 1 m, Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,50 m
- Womit: Splitt oder Sand, Auftaumittel verboten
- Wenn nicht: Bußgeld, Ersatzvornahme, Haftung bei Stürzen
Wer in Berlin räumen muss: Eigentümer, Mieter, Dienstleister
In Berlin liegt die Räum- und Streupflicht beim Anlieger, also beim Eigentümer des Grundstücks. Mieter müssen nur ran, wenn ihr Mietvertrag das ausdrücklich regelt. Nautilus Facility Cleaning erlebt jeden Winter, dass genau hier die meisten Missverständnisse liegen: Wer einen Dienst beauftragt, gibt die Arbeit ab, nicht die Verantwortung.
Das Straßenreinigungsgesetz Berlin nennt als Anlieger die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nießbraucher eines Grundstücks sowie Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Nutzungsrechts. Sie müssen den öffentlichen Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee befreien und bei Glätte abstreuen. Eis, gegen das Streuen allein nicht hilft, ist ebenfalls zu beseitigen.
Fahrbahnen, Radwege und Haltestellen gehören nicht dazu. Die räumen die BSR und, bei Straßenbahnhaltestellen mit Mittelinsel, die BVG. Für Sie zählt der Streifen, auf dem Fußgänger an Ihrem Haus vorbeigehen.
Nur per Mietvertrag. Fehlt eine wirksame Regelung, bleibt der Gehweg Sache des Eigentümers.
Erlaubt. Ihre Verantwortlichkeit entfällt durch die Beauftragung aber nicht. Sie behalten eine Kontrollpflicht: Bleibt eine Stelle liegen, melden Sie das dem Dienst sofort.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die für Ihr Grundstück geltende Fassung des Gesetzes.
Bis wann in Berlin geräumt sein muss
Die wichtigste Zahl ist 7 Uhr. Schnee, der in Berlin nach 20 Uhr fällt, muss bis 7 Uhr am nächsten Morgen weg sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Tagsüber gilt: sofort nach dem Ende des Schneefalls. Nautilus Facility Cleaning plant deshalb jede Tour so, dass sie vor 7 Uhr fertig ist.
| Situation | Was Sie tun müssen |
|---|---|
| Schnee hört am Tag auf | Unverzüglich räumen und abstumpfen, ohne feste Uhrzeit |
| Es schneit stundenlang | In angemessenen Abständen mehrfach räumen, nicht erst am Ende |
| Glätte durch Eisregen oder Frost | Unverzüglich nach dem Entstehen streuen, bei nachlassender Wirkung erneut |
| Schnee fällt nach 20 Uhr, Montag bis Samstag | Fertig bis 7 Uhr des Folgetags |
| Schnee fällt nach 20 Uhr vor einem Sonn- oder Feiertag | Fertig bis 9 Uhr |
| Nur noch einzelne Flocken | Gilt bereits als Ende des Schneefalls, die Frist läuft |
Lärm ist kein Grund zu warten: Nach der Bekanntmachung des Bezirksamts geht der Winterdienst der Lärmbekämpfung vor, solange nur unvermeidbare Geräusche entstehen. Quelle: Bezirksamt Lichtenberg, Informationen zum Winterdienst. Keine Rechtsberatung.
Räumbreite, Streusalz und wohin mit dem Schnee
In Berlin reicht kein schmaler Trampelpfad: mindestens 1 m, an stark genutzten Straßen 1,50 m. Gestreut wird mit Splitt oder Sand, Salz ist für Anlieger tabu. Der Schnee kommt an den Rand zur Fahrbahn. Nautilus Facility Cleaning hält sich an genau diese Vorgaben, auch wenn Salz bequemer wäre.
Wie breit geräumt wird
Auf Gehwegen gilt eine Mindestbreite von 1 m. An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 sind es mindestens 1,50 m, auf einigen Sonderstrecken wie dem Kurfürstendamm oder Unter den Linden 3 m. Gibt es keinen abgegrenzten Gehweg, räumen Sie den Teil der Straße, den Fußgänger bevorzugt nutzen, mindestens 1 m breit. Bei Eckgrundstücken an solchen nicht ausgebauten Straßen kommt die Fortführung bis zur Straßenmitte dazu. An Kreuzungen und Überwegen wird der Weg in Mindestbreite weitergeführt, Leitsysteme für Blinde bleiben erkennbar.
Warum kein Salz
§ 3 Abs. 8 Straßenreinigungsgesetz verbietet Anliegern jegliche Auftaumittel. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand. Im Glättewinter Anfang 2026 gab der Senat Salz per Allgemeinverfügung frei. Das Verwaltungsgericht Berlin stoppte das mit Beschluss vom 03.02.2026 mangels Rechtsgrundlage (VG 1 L 49/26). Seit der Gesetzesänderung vom 09.03.2026 kann die Senatsverwaltung nach dem neuen § 10a eine befristete Ausnahme zulassen. Ohne eine solche Ausnahme bleibt es beim Verbot.
Wohin mit dem Schnee
Der geräumte Schnee kommt an den fahrbahnseitigen Rand des Gehwegs. Tabu sind Rinnstein und Gullys, Ein- und Ausfahrten, Haltestellen, Behindertenparkplätze und Radwege.
Keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Haftung und Bußgeld: Was passiert, wenn nicht geräumt ist
Wer in Berlin nicht räumt, riskiert drei Dinge: ein Bußgeld bis 10.000 €, eine Ersatzvornahme auf eigene Kosten und Schadensersatz, wenn jemand stürzt. Nautilus Facility Cleaning dokumentiert deshalb jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto, denn im Streitfall zählt, was sich belegen lässt.
Schuldhaft versäumter Winterdienst und verbotene Auftaumittel sind Ordnungswidrigkeiten, die Geldbuße reicht bis 10.000 €. Die Behörde kann außerdem auf Kosten des Pflichtigen räumen lassen. Allein Marzahn-Hellersdorf hat seit dem 01.01.2026 nach einer Antwort im Abgeordnetenhaus 62 solcher Ersatzvornahmen veranlasst.
Stürzt ein Passant, haftet der Räumpflichtige. Hat ein Dienstleister die Pflicht klar und eindeutig übernommen, haftet nach dem Bundesgerichtshof dieser selbst gegenüber dem Gestürzten (BGH VI ZR 126/07). Beim Eigentümer bleiben Kontroll- und Überwachungspflichten.
Beweisen muss im Prozess zunächst der Gestürzte: dass allgemeine Glätte herrschte und weder geräumt noch gestreut war. Ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Foto der geräumten Fläche ist deshalb kein Formalismus, sondern die einfachste Möglichkeit, den tatsächlichen Ablauf später zu zeigen.
Keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Schadensfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Mieter, Vermieter und WEG: Pflicht übertragen, Kosten umlegen
Vermieter in Berlin können den Winterdienst auf Mieter übertragen oder einen Dienst beauftragen und die Kosten als Betriebskosten umlegen, beides nur mit passender Regelung im Mietvertrag. Selbstnutzer setzen die Arbeitskosten nach § 35a EStG ab. Nautilus Facility Cleaning weist den Arbeitsanteil deshalb auf jeder Rechnung gesondert aus.
Winterdienst ist umlagefähig nach § 2 Nr. 8 oder Nr. 14 Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für Hausverwaltungen und WEG erstellt Nautilus Facility Cleaning auf Wunsch ein Angebot, das sich als Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung eignet. Auch hier gilt: Wer beauftragt, kontrolliert.
20 Prozent der Arbeitskosten mindern direkt die Steuerschuld, höchstens 4.000 € im Jahr, Voraussetzung ist die Überweisung. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück gilt (BFH VI R 55/12). Streugut zählt nicht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ahrensfelde und Hoppegarten: was am Berliner Stadtrand gilt
Hinter der Berliner Stadtgrenze gilt nicht das Straßenreinigungsgesetz, sondern die Satzung der Gemeinde. In Ahrensfelde ähneln die Uhrzeiten denen in Berlin, geräumt wird aber bis 1,50 m, und Salz ist in Ausnahmen erlaubt. Nautilus Facility Cleaning arbeitet am östlichen Rand von Berlin in Ahrensfelde und Hoppegarten nach der jeweiligen Satzung.
| Gemeinde | Regel laut Satzung |
|---|---|
| Ahrensfelde mit Eiche, Blumberg, Mehrow, Lindenberg | Gehwege, als Radweg markierte Gehwege und begehbare Seitenstreifen, ohne Gehweg ein Streifen entlang der Fahrbahn, jeweils bis 1,50 m. Täglich zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich, Schnee nach 20 Uhr werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Sand oder Splitt, Salz nur ausnahmsweise, etwa bei Eisregen und an Treppen, Rampen und starkem Gefälle. |
| Hoppegarten mit Hönow und Dahlwitz-Hoppegarten | Straßenreinigungssatzung vom 18.10.2022. Welche Geh- und Radwege der Anlieger räumt, ergibt sich aus der Reinigungsklasse, die Karte steht im Geoportal der Gemeinde. Die Gemeinde selbst räumt nur verkehrswichtige und gefährliche Stellen. |
| Neuenhagen | Die öffentlich-rechtliche Pflicht geht nur mit Zustimmung der Gemeinde auf einen Dritten über. Wer dort einen Dienst beauftragen will, klärt das vorher mit der Gemeinde. |
Quellen: Gemeinde Ahrensfelde, Straßenreinigungssatzung; Gemeinde Hoppegarten, Winterdienst; Straßenreinigungssatzung Neuenhagen. Links unten. Keine Rechtsberatung.
Checkliste: selbst räumen oder Winterdienst beauftragen
Selbst räumen ist günstig, solange Sie jeden Wintermorgen vor 7 Uhr vor Ort sind. Wer pendelt, verreist oder nicht mehr schippen kann, ist mit einem Dienst besser beraten. Nautilus Facility Cleaning empfiehlt in Berlin eine ehrliche Prüfung anhand der folgenden Fragen, bevor der erste Schnee fällt.
- Sie an jedem Werktag vor 7 Uhr zu Hause sind, auch im Januar.
- Sie im Winter nicht verreisen oder eine Vertretung fest geregelt ist.
- Schneeschieber, Besen und ausreichend Splitt vorrätig sind.
- Ihr Gehweg kurz ist und kein Eckgrundstück mit doppelter Länge.
- Sie bei Dauerschneefall auch tagsüber mehrfach raus können.
- Sie früh zur Arbeit fahren oder im Schichtdienst arbeiten.
- Sie über Weihnachten oder im Februar verreist sind.
- Räumen um 6 Uhr körperlich nicht mehr zumutbar ist.
- Sie vermieten und die Kosten umlegen können.
- Sie im Streitfall einen Nachweis mit Uhrzeit und Foto haben wollen.
Wichtig für beide Wege: Ein Winterdienst wird vor der Saison beauftragt, nicht in der ersten Glättenacht. Nautilus Facility Cleaning plant feste Touren und nimmt nur so viele Objekte an, wie bis 7 Uhr machbar sind.
Winterdienst bei Nautilus Facility Cleaning: ab 349 € je Saison
Nautilus Facility Cleaning übernimmt in Berlin das Räumen und Streuen des Gehwegs vor Ihrem Grundstück zum Saisonfestpreis ab 349 € brutto für bis zu 15 m. Enthalten sind bis zu 20 Einsatztage und abstumpfendes Streugut, jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto festgehalten.
Die Saison läuft vom 01.11. bis 31.03. Der Preis richtet sich nach der Länge des Gehwegs, Gewerbekunden zahlen ab 293 € netto. Im Brandenburger Umland kommen 99 € je Saison dazu. Annahmeschluss für die Saison 2026/27 ist der 30.11. Alle Preisstufen, Optionen für Zuwegung, Einfahrt und Treppe sowie den Preisrechner finden Sie auf der Seite Winterdienst Berlin.
Häufige Fragen zur Räumpflicht in Berlin
Die zwölf häufigsten Fragen zur Räum- und Streupflicht in Berlin, beantwortet von Nautilus Facility Cleaning anhand von Gesetz, Satzungen und Rechtsprechung, Stand Oktober 2026. Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall, zeigen aber, worauf es im Berliner Winter ankommt.
Straßenreinigungsgesetz Berlin vom 19.12.1978, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2026 (GVBl. S. 118, neuer § 10a); Bezirksamt Lichtenberg, Informationen zum Winterdienst; Land Berlin, Verwendung von Auftaumitteln; VG Berlin, Beschluss vom 03.02.2026, VG 1 L 49/26; Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage 19/25249; BGH VI ZR 126/07; BFH VI R 55/12; Gemeinde Ahrensfelde, Straßenreinigungssatzung; Gemeinde Hoppegarten, Winterdienst; Straßenreinigungssatzung Neuenhagen. Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist die für Ihr Grundstück geltende Fassung.
Räumpflicht abgeben: Winterdienst in Berlin anfragen
Sie möchten im Winter nicht selbst um 6 Uhr schippen? Nennen Sie Nautilus Facility Cleaning die Länge des Gehwegs vor Ihrem Grundstück in Berlin und die Adresse. Privatkunden erhalten das Angebot in 30 Minuten, verbindlich nach dem Aufmaß vor Ort. Gewerbekunden: Antwort in 2 Stunden, Angebot in 24 Stunden. Annahmeschluss für die Saison 2026/27 ist der 30.11.
Kostenlos anfragen
Alle Felder mit * sind Pflichtfelder. Privat: Angebot in 30 Minuten. Gewerbe: Antwort in 2 Stunden, Angebot in 24 Stunden. Zwei Fotos vom Gehweg senden Sie am einfachsten per WhatsApp nach.